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Informationen für Arrestanten /-innen und deren Angehörige

In der Jugendarrestanstalt gilt bereits seit 2009 generelles Rauchverbot - auch für über 18-jährige!

Mit der Ladung zum Arrest erhalten die Arrestanten /-innen ein Ladungsmerkblatt welches darüber informiert, welche Gegenstände mitgebracht werden dürfen, sollen oder auch nicht erlaubt sind.


Corona - Aktuelle Informationen

Bei der Aufnahme wird immer ein Corona - Schnelltest in der Jugendarrestanstalt durchgeführt.

(Stand: Juni 2022)


Beim Arrestantritt ist mitzubringen:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Ladung zum Arrestantritt
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Waschzeug (Duschgel, Shampoo, Lotion etc. ausschließlich in durchsichtigen Behältnissen, Zahnbürste, Zahnpasta, Handtücher, Rasierer, sonstige Kosmetik- und Hygieneartikel)
  • ausreichend Kleidung zum Wechseln, entsprechend der Arrestdauer
  • Sportkleidung, Sportschuhe (nur bei Kurz- und Dauerarrest)


Was mitgebracht werden darf:

  • Briefpapier, Briefmarken, Schreibzeug (nur Bleistifte und Holzbuntstifte, Spitzer und Radiergummi)
  • Bücher, Schulsachen, Malblöcke, Sudoku und ähnliches
  • Geld für die Rückreise bzw. Bahnticket
  • Müssen Sie regelmäßig Medikamente einnehmen, sollten Sie ein ärztliches Attest über die Einnahme und gegebenenfalls die benötigten Medikamente mitbringen.
  • Wichtige Telefonnummern sollten Sie sich vorab notieren
  • Eine Armbanduhr oder ein Wecker (mit Knopfzellbatterie! Keine AA- oder AAA-Batterie)


Nicht ausgehändigt werden:

  • Tabakwaren jeglicher Art sowie Feuerzeuge, Streichhölzer und dergleichen, E-Zigaretten
  • Lebensmittel, Getränke, Süßigkeiten
  • Filzstifte, Kugelschreiber, Füller, Wachsstifte oder ähnliches
  • Gefährliche Gegenstände wie Scheren, Messer, Metall-Nagelfeilen (Sandblattnagelfeilen sind erlaubt)
  • Radio- und Fernsehgeräte, MP3-Player, Smartphones, Smartwatches und andere elektronische Geräte
  • Spraydosen mit Treibgas wie z.B. Haarspray, Deo Spray (Pumpsprays oder Deo Roller sind erlaubt)
  • Behältnisse (Shampoo, Duschgel usw.) deren Inhalt von außen nicht ersichtlich ist

Gegenstände, die nicht ausgehändigt werden, verwahren wir in der Effektenkammer und händigen Ihnen diese bei der Entlassung wieder aus.


Der Ladung des Amtsgerichtes Göppingen zum Arrestantritt ist Folge zu leisten.

Im Falle einer Erkrankung, muss -spätestens am Tag des Arrestantritts- eine Arrestunfähigkeitsbescheinigung (eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt nicht) mit der Angabe der voraussichtlichen Dauer der Arrestunfähigkeit (unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Jugendarrestanstalt durch einen nebenamtlichen Arzt betreut wird) beim Amtsgericht Göppingen, Postfach 140, 73001 Göppingen unter Angabe der VRJs Nr. vorliegen, andernfalls erfolgt bei Nichtantritt die polizeiliche Vorführung.

Sollten Sie die Fahrtkosten nicht selbst bezahlen können, besteht die Möglichkeit bei dem Gericht, dass Sie verurteilt hat einen Gutschein für eine Fahrkarte zu beantragen.

Ein Antrag auf Aufschub des Arrestes (in begründeten Ausnahmefällen) ist an das Amtsgericht Göppingen unter Angabe der VRJs Nr. zu richten. Der Antrag ist unmittelbar nach Erhalt der Ladung zu stellen.

Auf schriftlichen Antrag beim Amtsgericht Göppingen können unter Angabe der VRJs Nr. zwei Freizeitarreste in vier Tage Kurzarrest umgewandelt werden. Der Antrag muss unmittelbar nach Erhalt der Ladung gestellt werden.


Verpflegung

Sie bekommen täglich Frühstück, ein warmes Mittagessen und ein Abendessen und haben die Möglichkeit, sich zu den Essenszeiten Tee zu holen.



Besuche

Besuche sind in der Jugendarrestanstalt Göppingen ab der 3. Arrestwoche auf Antrag möglich.

Betreuer /-innen können die Jugendlichen jederzeit nach kurzer telefonischer Voranmeldung besuchen.



Briefe

Briefkontakt ist während des Arrestes uneingeschränkt möglich. Eingehende Briefe werden im Beisein des jungen Menschen geöffnet und auf unzulässige Beilagen oder Geld überprüft, jedoch nicht gelesen. Porto für die ausgehenden Briefe müssen die Jugendlichen selbst tragen, Briefmarken können mitgebracht werden.



Telefonate

Telefonate während der Arrestzeit sind auf dringende und begründete Ausnahmefälle beschränkt und werden durch den Dienstleiter oder den Sozialdienst genehmigt.



Pakete

Die Jugendlichen können jederzeit Pakete empfangen. Die Pakete müssen frei gemacht sein (unfreie Pakete werden nicht angenommen) und dürfen keine Lebensmittel, elektronische Geräte jeglicher Art, oder gefährliche Gegenstände enthalten. Erlaubt sind zum Beispiel Kleidung, Toilettenartikel, Schreibzeug, Lese- und Lernstoff.



Geldeinzahlung 

Die Jugendarrestanstalt verfügt über kein Konto, daher kann Geld nur über den

                 - normalen Postweg (im Brief)

                 - direkte Abgabe in der Jugendarrestanstalt

eingezahlt werden.

Die Möglichkeiten zur Beschäftigung sowie die Freizeitangebote im Rahmen der Behandlung und Betreuung der Arrestanten /-innen finden Sie auch unter dem Punkt "Vollzugseinrichtung".

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